Die Anfragen der BIW-Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft ab dem 12.06.2017 (Gruppe BIW) finden sich auf der Internetseite der Gruppe BÜRGER IN WUT.
auf dem Internetportal
des Landesverbandes
Bremen der bundesweiten
Wählervereinigung
BÜRGER IN WUT.
Wir sind die neue
politische Kraft für
Bremen und Bremerhaven
Wir machen uns für eine
bürgerlich-konservative Politik der Vernunft stark
Die Anfragen der BIW-Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft ab dem 12.06.2017 (Gruppe BIW) finden sich auf der Internetseite der Gruppe BÜRGER IN WUT.
Wir fragen den Senat:
Jan Timke und
und Gruppe BÜRGER IN WUT
Antwort des Senats (26.02.2014/Wirtschaftsstaatsrat Dr. Heiner Heseler)
Staatsrat Dr. Heseler: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Firma Areva Wind wurden seit 2005 insgesamt 15 einzelbetriebliche Förderungen mit einem Volumen von insgesamt 8 112 334 Euro bewilligt, wovon bisher 7 159 663 Euro ausgezahlt worden sind. Zur Förderung wurden EU-, Bundes- und Landesmittel im Rahmen verschiedener Förderprogramme des Landes eingesetzt. Eine Beteiligung der Stadt Bremerhaven an diesen Förderungen hat nicht stattgefunden.
Zu Frage 2: Im Zuge der Ansiedlung des Unternehmens Areva Wind wurden drei Investitionsförderungen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms, LIP, vereinbart. Für diese Förderungen gelten feste und verbindliche Dauerarbeitsplatzziele. Im Detail besteht ein Arbeitsplatzziel von 500 Dauerarbeitsplätzen, das nicht unterschritten werden darf. Weitere Förderungen wurden im Rahmen des Programms zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken, PFAU, beziehungsweise der FEI-Richtlinie, Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation, vorgenommen. Hierbei handelt es sich um FuE-Projektförderungen, für die der Antragsteller einen Umwelttechnik- und/oder Innovationsgehalt nachweisen muss.
Zu Frage 3: Grundsätzlich besteht in Bezug auf die beiden Investitionsförderungen im Rahmen des LIP die Möglichkeit einer Rückforderung, wenn das Unternehmen den Standort ganz oder teilweise aufgibt. Weiterhin wäre eine Rückforderung von zwei FuE-Maßnahmen im Rahmen der FEI-Richtlinie möglich. Beide Vorhaben befinden sich in der Umsetzung beziehungsweise noch in der Zweckbindung. Für alle weiteren Vorhaben sind die Zweckbindungen abgelaufen, sodass keine Rückforderungen mehr möglich sind.
Soweit die Antwort des Senats!
Videomitschnitt der Anfrage
https://www.youtube.com/watch?v=ZaKoidiXLzg
BIW-Kandidat Hinrich Lührssen im buten un binnen-Wahllokal am 8. Mai 2019