Die Anfragen der BIW-Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft ab dem 12.06.2017 (Gruppe BIW) finden sich auf der Internetseite der Gruppe BÜRGER IN WUT.
auf dem Internetportal
des Landesverbandes
Bremen der bundesweiten
Wählervereinigung
BÜRGER IN WUT.
Wir sind die neue
politische Kraft für
Bremen und Bremerhaven
Wir machen uns für eine
bürgerlich-konservative Politik der Vernunft stark
Die Anfragen der BIW-Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft ab dem 12.06.2017 (Gruppe BIW) finden sich auf der Internetseite der Gruppe BÜRGER IN WUT.
Ich frage den Senat:
Dr. Martin Korol
und Gruppe BÜRGER IN WUT
Antwort des Senats (17.07.2014/Innenressort)
Zu Frage 1: In den Jahren 2009 bis 2013 erhielten durchschnittlich 363 Personen im bremischen öffentlichen Dienst den Beamtenstatus, entweder durch eine Verbeamtung oder bei einer Neueinstellung. Zusätzlich wurden durchschnittlich 439 Personen in Ausbildungsgänge, Polizei, Referendare, als Beamte eingestellt, von denen ein Teil dauerhaft in den bremischen öffentlichen Dienst übernommen wird. Zum Jahr 2014 liegen dem Senat noch keine belastbaren Informationen vor. Insgesamt erhielten 2009 357 Personen, 2010 416 Personen, 2011 311 Personen, 2012 336 Personen und 2013 394 Personen den Beamtenstatus. In die Ausbildung wurden darüber hinaus im Jahr 2009 365 Personen, im Jahr 2010 495 Personen, im Jahr 2011 423 Personen, im Jahr 2012 479 Personen und im Jahr 2013 434 Personen als Beamte eingestellt.
Zu Frage 2: Der Kostenvergleich zwischen Beamtinnen und Beamten gestaltet sich schon deshalb schwierig, weil die individuellen Berufsbiografien der einzelnen Menschen, die sich stets direkt auf die Vergütungs- beziehungsweise Besoldungskosten auswirken, stark voneinander abweichen. Zudem können die Kosten der aktuellen Sozialversicherungsbeiträge kaum mit den zum Teil erst in der Zukunft feststehenden Alimentationsansprüchen verglichen werden. Bestehende Untersuchungen gehen aufgrund dessen von unterschiedlichen Annahmen aus und sind nicht belastbar.
Zu Frage 3: Im Rahmen der Föderalismusreform wurde der Artikel 33 des Grundgesetzes als verfassungsrechtliche Grundlage des Berufsbeamtentums geändert, das demnach fortzuentwickeln ist. Der beamtenrechtliche Funktionsvorbehalt nach Artikel 33 Absatz 4 sowie der Sonderstatus des Beamtenverhältnisses als „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“ und die institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 sind nach wie vor bundeseinheitlich verbürgt und dürfen durch Landesrecht nicht infrage gestellt werden.
Die Regierungschefs der norddeutschen Länder, Konferenz Norddeutschland, haben vor diesem Hintergrund bereits am 11. April 2007 beschlossen, die Zusammenarbeit ihrer Länder auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts zu intensivieren, um eine gleichgerichtete Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in den norddeutschen Ländern und die länderübergreifende Mobilität der Beamtinnen und Beamten zu fördern und dabei das durch die besondere Verfassungsbindung geprägte und allein am Gemeinwohl orientierte Berufsbeamtentum zu stärken und zukunftsfähig zu machen.
BIW-Kandidat Hinrich Lührssen im buten un binnen-Wahllokal am 8. Mai 2019