Die Anfragen der BIW-Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft ab dem 12.06.2017 (Gruppe BIW) finden sich auf der Internetseite der Gruppe BÜRGER IN WUT.
auf dem Internetportal
des Landesverbandes
Bremen der bundesweiten
Wählervereinigung
BÜRGER IN WUT.
Wir sind die neue
politische Kraft für
Bremen und Bremerhaven
Wir machen uns für eine
bürgerlich-konservative Politik der Vernunft stark
Die Anfragen der BIW-Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft ab dem 12.06.2017 (Gruppe BIW) finden sich auf der Internetseite der Gruppe BÜRGER IN WUT.
Ich frage den Senat:
Jan Timke
BÜRGER IN WUT
Antwort des Senats (22.09.2016/Innensenator Ulrich Mäurer)
Senator Mäurer: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2015 und 2016 fanden in Bremen und Bremerhaven zahlreiche – teilweise im fast wöchentlichen Turnus – Koranverteilungsaktionen statt. Von der Organisation „Siegel des Propheten“ wurden vom 14. März 2015 bis zum 17. September 2016 insgesamt 74 Stände in Bremen angemeldet. Von der Organisation „Lies!“ wurden vom 2. Mai 2015 bis zum 24. September 2016 insgesamt 17 Stände in Bremen angemeldet. In einem Fall lag die behördliche Genehmigung nicht vor, und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Für Bremerhaven wurden keine statistischen Erhebungen vorgenommen.
Zu Frage 2: Die salafistische Szene im Land Bremen umfasst circa 360 Anhänger.
Zu Frage 3: Die Beobachtung von salafistischen Bestrebungen in Bremen ist eine Aufgabe des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz. DAWAH-Arbeit durch Koranverteilungen der Organisation „Lies!“ und des „Siegel des Propheten“ werden durch das Landesamt für Verfassungsschutz mit Blick auf ihre möglichen Auswirkungen beobachtet. Der Senator für Inneres prüft derzeit in Zusammenarbeit mit dem Stadtamt, angelehnt an den Hamburger Weg, ein Verbot der Koranverteilung durch die oben genannten Organisationen in Bremen und Bremerhaven.
– Soweit die Antwort des Senats!
Abg. Timke (BIW): Die Genehmigung zum Verteilen des Korans durch diese beiden Organisationen kann unter anderem untersagt werden, wenn Erkenntnisse, beispielsweise des Staatsschutzes oder des Verfassungsschutzes, über die Anmelder vorliegen, dass es zu Veräußerungen oder Aufforderungen zu Straftaten kommen könnte, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden, also dem Verfassungsschutz oder dem Staatsschutz, darüber konkret vor?
Senator Mäurer: Ich bitte um Verständnis, dass ich Sie über diese Erkenntnisse im Rahmen der Bürgerschaft nicht informieren kann.
Abg. Timke (BIW): Herr Senator, dafür habe ich kein Verständnis! Aber vielleicht können Sie mir eine zweite Frage beantworten: Gibt es Hinweise, dass unter den nach Syrien oder den Irak ausgereisten Bremern auch Personen waren, die vorher an diesen Verteilaktionen des Korans teilgenommen haben?
Senator Mäurer: Auch das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen. Ich bitte um Verständnis dafür. Ich habe gesagt, wir prüfen das zurzeit. Lassen Sie uns einfach diese Arbeit abschließen, und Sie werden sehen, was dabei herauskommt.
Abg. Timke (BIW): Herr Innensenator, das kann ich jetzt leider nicht nachvollziehen, denn Hamburg geht mit solchen Informationen sehr offen um. Deshalb nochmals die Frage: Gibt es Hinweise, dass Personen, die für Kriegshandlungen ins Ausland gereist sind, vorher an den Verteilaktionen teilgenommen haben? Darauf müssen Sie mir doch eine Antwort geben können!
Senator Mäurer: Noch einmal: Wenn es richtig ist, dass Personen nach Syrien ausgereist sind, wenn sie für den IS werben und auch an Koranverteilungsaktionen beteiligt waren, reicht das in der Regel aus, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, das heißt also, um diese Aktionen zu verbieten.
Aber wenn man so etwas macht, muss man auch immer die Sicherheit haben, dass eine solche Entscheidung im gerichtlichen Verfahren gehalten wird. Geben Sie mir deshalb bitte etwas Zeit.
Rede "Vorausschauende Polizeiarbeit - Predictive Policing"