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Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT lehnt die Pläne von SPD und Grünen zur Cannabis-Liberalisierung in Bremen ab. Aus Sicht des Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke sendet die Politik damit ein fatales Signal an Kinder und Jugendliche aus.
In ihren Koalitionsverhandlungen haben sich SPD und Grüne darauf verständigt, den „Konsum“ von Cannabis zukünftig nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, soweit dies der „rechtliche Rahmen in Bremen“ zulässt, erklärte die Landesvorsitzende der Grünen, Henrike Müller, in der vergangenen Woche. Außerdem sei geplant, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Modellprojekt zur legalen Abgabe von Haschisch und Marihuana in der Hansestadt zu beantragen. Damit leiste man einen Beitrag zum Jugendschutz, weil Cannabis nur an Volljährige verkauft werden solle, die sich dann nicht mehr auf dem Schwarzmarkt versorgen müssten. BÜRGER IN WUT lehnen die Pläne als unsinnig und gefährlich ab.
„Es ist geradezu grotesk, wenn Frau Müller ausgerechnet den Jugendschutz bemüht, um Abgabestellen für Haschisch und Marihuana in Bremen zu rechtfertigen. Schlösse man Minderjährige vom legalen Erwerb der Droge aus, beschafften sich die Betroffenen das Rauschgift weiter auf dem Schwarzmarkt. Mehr noch: Illegale Händler würden sich zukünftig bevorzugt auf diese Zielgruppe fokussieren und so versuchen, Kunden- und Umsatzverluste bei Erwachsenen auszugleichen. Interessierte Jugendliche könnten aber auch einfach volljährige Bekannte bitten, ihnen den Stoff in einer der neuen Verkaufsstellen zu besorgen. Dass es in der Praxis kaum möglich ist, Altersbeschränkungen für legal verfügbare Substanzen zum Schutz der Jugend durchzusetzen, zeigt das Beispiel Alkohol“, kritisiert Jan Timke, Landesvorsitzender der BÜRGER IN WUT und Mitglied der Bremischen Bürgerschaft.
Die Äußerungen von Grünen-Chefin Müller offenbaren zudem ein gehöriges Maß an Unkenntnis der Rechtslage. Wenn Müller behauptet, mit der legalen Abgabe von Cannabis solle der „Konsum“ der Droge „entkriminalisiert“ werden, dann verkennt sie, dass das Betäubungsmittelgesetz nicht den Konsum, sondern nur die Herstellung, den Umgang und den Besitz von Rauschgift sanktioniert. Und selbst bei diesen Straftaten kann die Justiz von einer Verfolgung absehen, wenn es sich um kleinere Mengen zum Eigenverbrauch handelt. Im Fall von Cannabis werden Strafverfahren in Bremen regelmäßig eingestellt, wenn die fragliche Menge sechs Gramm nicht übersteigt. Ein vollständiger Verzicht auf die Strafverfolgung beim Besitz von „weichen“ Drogen, den Rot-Grün offenbar anstrebt, würde jedoch gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit gegen Bundesrecht verstoßen. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass der Senat die Exekution von Gesetzen verweigert, was sich beispielhaft in der Ausländerpolitik zeigt.
„Auch wenn das von Rot-Grün gewollte Modellprojekt wenig Aussicht auf Genehmigung durch die zuständige Bundesbehörde hat, ist bereits die Ankündigung des Vorhabens fatal. Denn damit wird von staatlicher Seite suggeriert, Haschisch und Marihuana seien gesundheitlich unbedenklich. Das trifft gerade mit Blick auf junge Menschen aber keineswegs zu, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen“, warnt Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
Rede "Vorausschauende Polizeiarbeit - Predictive Policing"